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   VG Dresden, 08.11.2002 - 7 K 1894/02   

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https://dejure.org/2002,24742
VG Dresden, 08.11.2002 - 7 K 1894/02 (https://dejure.org/2002,24742)
VG Dresden, Entscheidung vom 08.11.2002 - 7 K 1894/02 (https://dejure.org/2002,24742)
VG Dresden, Entscheidung vom 08. November 2002 - 7 K 1894/02 (https://dejure.org/2002,24742)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswegseröffnung im Streitfall um die Rechtmäßigkeit der Sperrerklärung einer obersten Dienstbehörde; Abwägung zwischen den Forderungen des Verfassungsschutzes und dem Sicherheitsinteresse der V-Leute einerseits und dem Auskunftsanspruch der Angeklagten im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 649
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus VG Dresden, 08.11.2002 - 7 K 1894/02
    Da die gerichtlicheÜberprüfung auch nicht im sogen. "in camera"-Verfahren des § 99 VwGO erfolgt (vgl. dazu BVerfG, Beschl. vom 27.10.1999, NJW 2000, 1175; zur Abgrenzung vgl. BGH, Urt. vom 11.2.2000, NJW 2000, 1661), ist die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Dresden gegeben.

    Die Geheimhaltung dieser Vorgänge, deren Bekanntwerden den legitimen Sicherheitsinteressen des Bundes wie auch des Freistaates Sachsen Nachteile bereiten würde, ist auch aus verfassungsrechtlicher Sicht ein legitimes Anliegen des Gemeinwohls (so BVerfG, Beschl. vom 27.10.1999, NJW 2000, 1175).

    Zudem bietet der vom Strafgericht zu beachtende Grundsatz "in dubio pro reo" in ausreichender Weise die Gewähr, dass die Rechte des Klägers als Angeklagtem in einem strafrechtlichen Verfahren in einem rechtsstaatlichen Ansprüchen genügenden Umfang gewahrt bleiben (vgl. dazu BVerfG, Beschl. vom 27.10.1999, NJW 2000, 1175).

  • OVG Niedersachsen, 04.04.2000 - 11 M 1239/00

    Zulässigkeit der Verweigerung der Abgabe der ladungsfähigen Anschrift einer von

    Auszug aus VG Dresden, 08.11.2002 - 7 K 1894/02
    Der Streit um die Rechtmäßigkeit der Sperrerklärung nach§ 96 StPO ist - nach nunmehr einhelliger Auffassung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschl. vom 4.4.2000, NJW 2001, 1665; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 96 Rdnr. 14; weitere Nachweise bei VG Weimar, Urt. vom 24.10.2001, NVwZ-RR 2002, 394) - eineöffentlich-rechtliche Streitigkeit; die Sperrerklärung kann schon unter dem Gesichtspunkt der Ressortzuständigkeit (des Sächsischen Staatsministeriums des Innern) für ihren Erlass nicht als Justizverwaltungsakt i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG angesehen werden (so zu Recht VG Weimar, a.a.O. ).

    Für die Darlegung der Weigerungsgründe ist es danach erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Behörde ihre vorgenommene Wertung der Tatsachen als geheimhaltungsbedürftig so einleuchtend schildert, dass das Gericht diese Wertung unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Belange noch als triftig anerkennen kann (OVG Lüneburg, Beschl. vom 4.4.2000, a.a.O., unter Hinweis auf BVerwGE 75, 1 = NJW 1987, 202).

  • VG Weimar, 24.10.2001 - 6 K 386/01

    Herausgabeverlangen von Akten einer obersten Landesbehörde im Rahmen eines

    Auszug aus VG Dresden, 08.11.2002 - 7 K 1894/02
    Der Streit um die Rechtmäßigkeit der Sperrerklärung nach§ 96 StPO ist - nach nunmehr einhelliger Auffassung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschl. vom 4.4.2000, NJW 2001, 1665; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 96 Rdnr. 14; weitere Nachweise bei VG Weimar, Urt. vom 24.10.2001, NVwZ-RR 2002, 394) - eineöffentlich-rechtliche Streitigkeit; die Sperrerklärung kann schon unter dem Gesichtspunkt der Ressortzuständigkeit (des Sächsischen Staatsministeriums des Innern) für ihren Erlass nicht als Justizverwaltungsakt i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG angesehen werden (so zu Recht VG Weimar, a.a.O. ).
  • BVerwG, 19.08.1986 - 1 C 7.85

    Strafverfahren - Faires Verfahren - Aktenvorlage - Geheimhaltungsbedürftigkeit -

    Auszug aus VG Dresden, 08.11.2002 - 7 K 1894/02
    Für die Darlegung der Weigerungsgründe ist es danach erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Behörde ihre vorgenommene Wertung der Tatsachen als geheimhaltungsbedürftig so einleuchtend schildert, dass das Gericht diese Wertung unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Belange noch als triftig anerkennen kann (OVG Lüneburg, Beschl. vom 4.4.2000, a.a.O., unter Hinweis auf BVerwGE 75, 1 = NJW 1987, 202).
  • BVerwG, 27.04.1984 - 1 C 10.84

    Kriminalpolizeiliche Handakte II - Sperrerklärung, § 96 StPO, (nicht) § 23 EGGVG

    Auszug aus VG Dresden, 08.11.2002 - 7 K 1894/02
    Die Sperrerklärung ist vielmehr ein von einer obersten Dienstbehörde zu erlassender "Staatsakt" (Laufhütte in: Münchner Kommentar zur StPO, 2. Aufl., § 97 Rdnr. 12), der - schon aus Gründen eines effektiv zu gewährenden Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) auf Antrag des betroffenen Prozessbeteiligten (des Strafverfahrens) - mit der Anfechtungs- und Verpflichtungsklage nach § 42 VwGO (BVerwGE 69, 192 = NJW 1984, 2233 = NVwZ 1984, 646; vgl. auch Margedant, NVwZ 2001, 759), zumindest aber - nach einer gem. § 88 VwGO gebotenen sachdienlichen Auslegung des Klageantrags - im Rahmen einer Feststellungs- oder Leistungsklage (vgl. auch insoweit VG Weimar, a.a.O., mit weiteren Nachweisen), zu überprüfen ist.
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus VG Dresden, 08.11.2002 - 7 K 1894/02
    Im Einzelfall bedarf es deshalb einer sorgfältigen Abwägung der im Spannungsfeld stehenden Rechtsgüter und einer entsprechenden Würdigung des gesamten Sachverhalts (BVerfGE 57, 250).
  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 377/99

    Monika Haas rechtskräftig verurteilt

    Auszug aus VG Dresden, 08.11.2002 - 7 K 1894/02
    Da die gerichtlicheÜberprüfung auch nicht im sogen. "in camera"-Verfahren des § 99 VwGO erfolgt (vgl. dazu BVerfG, Beschl. vom 27.10.1999, NJW 2000, 1175; zur Abgrenzung vgl. BGH, Urt. vom 11.2.2000, NJW 2000, 1661), ist die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Dresden gegeben.
  • BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 196/91

    Verfassungsmäßigkeit einer auf Angaben des verdeckten Ermittlers gestützten

    Auszug aus VG Dresden, 08.11.2002 - 7 K 1894/02
    Andererseits ist es auch in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass die Strafverfolgungsorgane, wenn sie ihren Auftrag der rechtsstaatlich gebotenen Verfolgung auf dem Gebiet von Bandenkriminalität oder auch - wie hier - bei rechtsradikalen Umtrieben sachgerecht erfüllen wollen, ohne den Einsatz so genannter V-Leute nicht auskommen, deren Identität auch noch nach dem Einsatz gewahrt werden muss (s. etwa BVerfG, NJW 1992, 168).
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